martedì 18 novembre 2014

Islamophobie und kein Ende


Auszüge aus: Bat Ye’or, Verso il Califfato Universale: Come l'Europa è diventata complice dell'espansionismo musulmano, Lindau, Torino

 

Am 2. Dezember 2008 legte Doudou Diène (senegalesischer Spezialreferent der Kommission für Rassismus, Xenophobie und ähnliche Formen von Intoleranz beim Rat für Menschenrechte der UNO) seinen Bericht vor über Rassismus, rassistische Diskriminierung, aktuelle Xenophobie und Diffamierung von Religionen und speziell zu den harten Auswirkungen der Islamophobie auf die Ausübung der Rechte von Gläubigen Muslimen. Das Dokument hält sich lange auf bei den Gewaltdemonstrationen gegen die islamischen Bevölkerungen nach dem Elften September und  fordert, dass, auf Antrag des Rates insbesondere die Islamophobie untersucht werde, denn der Kampf gegen die Islamophobie müsse die gleiche Aufmerksamkeit erhalten wie der Kampf gegen den Antisemitismus und die Christianophobie. Man kann sich nun fragen,  warum der Rat für Menschenrechte sich seit Jahren ausgerechnet und intensiv dem Thema Islamophobie zuwendet, sich den Rechten der islamischen Immigranten in den Gastländern widmet, während die Rechte der Einheimischen und Ausländer, die nicht nichtislamischen Glaubens sind, in den Ländern, in denen sie Scharia gilt, viel mehr beschnitten werden und diese Bevölkerungsgruppen viel schwerer wiegende Diskriminationen erleiden. Um nicht von der Verweigerung der geschichtlichen, politischen, kulturellen und humanitären Rechte der Israelis in ihrem Land zu sprechen und von den Drohungen sie auszurotten, denen sie ständig ausgesetzt sind. Ist diese parteiliche Haltung des Rates für Menschenrechte gegenüber einer Kategorie von Menschen nicht auch eine Art von Rassismus?

Diène beklagt eine Verschlimmerung der rassistischen und xenophoben  Gewalttätigkeit in der Welt gegen Mitglieder von religiösen, ethnischen und kulturellen Gemeinschaften,  aber er spricht nur von extremistischen Gruppen, von Neonazis und Nationalisten, d.h. vom Westen (§7). Die Islamisten und Jihadisten, die in Europa und in allen islamischen Ländern agieren, speziell in der Türkei, in Ägypten, in der Levante, in Afrika und in Asien vergisst er, trotz der Tatsache, dass dort nichtgläubige Mohammedaner verfolgt werden.

Nach Diène ist es ein Ausdruck von Islamophobie, dass keine oder nur wenige Moslems in wichtigen politischen und gesellschaftlichen Kreisen vertreten sind (§19). Dieser Zustand lässt sich erklären mit der Abneigung der muslimischen Einwanderer sich in den Gastländern zu integrieren und mit ihrer Aversion gegen eine Kultur, die ihnen nicht gefällt, zumal sie meist aus Ländern kommen, in denen religiöse und ethnische Minderheiten - vorislamische, jüdische und christliche – geächtet werden und schwere Diskriminierungen erleiden müssen, sofern sie nicht fortgejagt und massakriert werden. Nun kann man aber beobachten, dass in den westlichen Ländern Kinder von eingewanderten Moslems viel häufiger wichtige Posten auf staatlicher Ebene einnehmen als Christen, Juden, Berber, Kurden oder Hindu in islamischen und islamisierten Ländern, sofern sie überhaupt die dortigen religiösen und ethnischen Reinigungen überlebt haben. Ausserdem ist daran zu erinnern, dass der Artikel 12 der Erklärung der Menschenrechte im Islam sich nur auf Migrationen innerhalb des von der Scharia gesetzten Rahmens bezieht.

In Bezug auf die Islamophobie zitiert Diène als Höhepunkt die Kreuzzüge (§20), aber er übergeht vollkommen den Jihad, der in den vier Jahrhunderten vor den Kreuzzügen zur Islamisierung ehemals christlicher, hinduistischer und buddhistischer Länder geführt hat. Diène zufolge hat sich der Antisemitismus zur Zeit der Kreuzzüge und zur Zeit der grossen islamischen Eroberungen in Osteuropa entwickelt. Nur, schon drei Jahrhunderte zuvor, zusammen mit der Christianophobie, in islamischen Gesetzbüchern seit ihrer Redaktion (8.-9. Jht.)

Er kritisiert auch vehement die Meinungsfreiheit, eine Errungenschaft, auf die die westliche Welt stolz ist, und beklagt wieder einmal die Programme zur Bekämpfung des Terrorismus, zur Verteidigung der nationalen Identität, zur nationalen Sicherheit, welche die Islamophobie fördern (§2).

Alle diese Anklagen – einige sogar gerechtfertigt, andere weniger – werden parteiisch vorgebracht, so dass man leicht den Plan der OIC erkennen kann, der beim Gipfeltreffen in Mekka und in anderen Zusammenkünften gefasst wurde: Die Bekämpfung der Islamophobie in die internationalen und nationalen Institutionen zu tragen und den Westen zu verpflichten, Religionskritik und Gotteslästerung zu verbieten, die in der westlichen Welt keine Vergehen sind. Im Westen stellen solche Verbote eine schwere Verletzung der Meinungs- und Glaubensfreiheit dar.

Am 27. März 2008, ist der OIC gelungen, den Menschenrechtsrat über die Resolution 7-19 „Bekämpfung der Diffamierung von Religionen“ abstimmen zu lassen. Diese Resolution stellt die Achtung der Religionen und Glaubensinhalte über die Meinungsfreiheit und entzieht somit die Scharia und die Religionen jeglicher Kritik. Hier zeigt sich wieder einmal, dass die Bekämpfung des Terrorismus einen schweren Fall von Diskriminierung der muslimischen Minderheiten darstellt. Deshalb werden die Staaten dazu aufgefordert, entsprechende  Massnahmen zum Schutz der Religionen zu ergreifen und gegen ihre Diffamierung vorzugehen.

[Anm. d. R.: Gegen die Judenfeindlichkeit des Islam erhebt bei der Kommission für Menschenrechte in Genf niemand Einspruch wegen Rassismus und Judeaphobie]

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