Auszüge
aus: Bat Ye’or, Verso il
Califfato Universale: Come l'Europa è diventata complice dell'espansionismo
musulmano, Lindau, Torino
Am 2.
Dezember 2008 legte Doudou Diène (senegalesischer Spezialreferent der
Kommission für Rassismus, Xenophobie und ähnliche Formen von Intoleranz beim
Rat für Menschenrechte der UNO) seinen Bericht vor über Rassismus, rassistische
Diskriminierung, aktuelle Xenophobie und Diffamierung von Religionen und
speziell zu den harten Auswirkungen der Islamophobie auf die Ausübung der
Rechte von Gläubigen Muslimen. Das Dokument hält sich lange auf bei den
Gewaltdemonstrationen gegen die islamischen Bevölkerungen nach dem Elften
September und fordert, dass, auf Antrag
des Rates insbesondere die Islamophobie untersucht werde, denn der Kampf gegen die
Islamophobie müsse die gleiche Aufmerksamkeit erhalten wie der Kampf gegen den
Antisemitismus und die Christianophobie. Man kann sich nun fragen, warum der Rat für Menschenrechte sich seit
Jahren ausgerechnet und intensiv dem Thema Islamophobie zuwendet, sich den
Rechten der islamischen Immigranten in den Gastländern widmet, während die Rechte
der Einheimischen und Ausländer, die nicht nichtislamischen Glaubens sind, in
den Ländern, in denen sie Scharia gilt, viel mehr beschnitten werden und diese Bevölkerungsgruppen
viel schwerer wiegende Diskriminationen erleiden. Um nicht von der Verweigerung
der geschichtlichen, politischen, kulturellen und humanitären Rechte der
Israelis in ihrem Land zu sprechen und von den Drohungen sie auszurotten, denen
sie ständig ausgesetzt sind. Ist diese parteiliche Haltung des Rates für
Menschenrechte gegenüber einer Kategorie von Menschen nicht auch eine Art von
Rassismus?
Diène
beklagt eine Verschlimmerung der rassistischen und xenophoben Gewalttätigkeit in der Welt gegen Mitglieder
von religiösen, ethnischen und kulturellen Gemeinschaften, aber er spricht nur von extremistischen
Gruppen, von Neonazis und Nationalisten, d.h. vom Westen (§7). Die Islamisten
und Jihadisten, die in Europa und in allen islamischen Ländern agieren,
speziell in der Türkei, in Ägypten, in der Levante, in Afrika und in Asien
vergisst er, trotz der Tatsache, dass dort nichtgläubige Mohammedaner verfolgt
werden.
Nach
Diène ist es ein Ausdruck von Islamophobie, dass keine oder nur wenige Moslems
in wichtigen politischen und gesellschaftlichen Kreisen vertreten sind (§19).
Dieser Zustand lässt sich erklären mit der Abneigung der muslimischen
Einwanderer sich in den Gastländern zu integrieren und mit ihrer Aversion gegen
eine Kultur, die ihnen nicht gefällt, zumal sie meist aus Ländern kommen, in
denen religiöse und ethnische Minderheiten - vorislamische, jüdische und
christliche – geächtet werden und schwere Diskriminierungen erleiden müssen,
sofern sie nicht fortgejagt und massakriert werden. Nun kann man aber
beobachten, dass in den westlichen Ländern Kinder von eingewanderten Moslems
viel häufiger wichtige Posten auf staatlicher Ebene einnehmen als Christen,
Juden, Berber, Kurden oder Hindu in islamischen und islamisierten Ländern,
sofern sie überhaupt die dortigen religiösen und ethnischen Reinigungen
überlebt haben. Ausserdem ist daran zu erinnern, dass der Artikel 12 der
Erklärung der Menschenrechte im Islam sich nur auf Migrationen innerhalb des
von der Scharia gesetzten Rahmens bezieht.
In
Bezug auf die Islamophobie zitiert Diène als Höhepunkt die Kreuzzüge (§20),
aber er übergeht vollkommen den Jihad, der in den vier Jahrhunderten vor den
Kreuzzügen zur Islamisierung ehemals christlicher, hinduistischer und
buddhistischer Länder geführt hat. Diène zufolge hat sich der Antisemitismus
zur Zeit der Kreuzzüge und zur Zeit der grossen islamischen Eroberungen in
Osteuropa entwickelt. Nur, schon drei Jahrhunderte zuvor, zusammen mit der
Christianophobie, in islamischen Gesetzbüchern seit ihrer Redaktion (8.-9.
Jht.)
Er
kritisiert auch vehement die Meinungsfreiheit, eine Errungenschaft, auf die die
westliche Welt stolz ist, und beklagt wieder einmal die Programme zur Bekämpfung
des Terrorismus, zur Verteidigung der nationalen Identität, zur nationalen
Sicherheit, welche die Islamophobie fördern (§2).
Alle
diese Anklagen – einige sogar gerechtfertigt, andere weniger – werden parteiisch
vorgebracht, so dass man leicht den Plan der OIC erkennen kann, der beim
Gipfeltreffen in Mekka und in anderen Zusammenkünften gefasst wurde: Die Bekämpfung
der Islamophobie in die internationalen und nationalen Institutionen zu tragen
und den Westen zu verpflichten, Religionskritik und Gotteslästerung zu
verbieten, die in der westlichen Welt keine Vergehen sind. Im Westen stellen
solche Verbote eine schwere Verletzung der Meinungs- und Glaubensfreiheit dar.
Am 27.
März 2008, ist der OIC gelungen, den Menschenrechtsrat über die Resolution 7-19
„Bekämpfung der Diffamierung von Religionen“ abstimmen zu lassen. Diese
Resolution stellt die Achtung der Religionen und Glaubensinhalte über die Meinungsfreiheit
und entzieht somit die Scharia und die Religionen jeglicher Kritik. Hier zeigt
sich wieder einmal, dass die Bekämpfung des Terrorismus einen schweren Fall von
Diskriminierung der muslimischen Minderheiten darstellt. Deshalb werden die
Staaten dazu aufgefordert, entsprechende Massnahmen zum Schutz der Religionen zu
ergreifen und gegen ihre Diffamierung vorzugehen.
[Anm.
d. R.: Gegen die Judenfeindlichkeit des Islam erhebt bei der Kommission für
Menschenrechte in Genf niemand Einspruch wegen Rassismus und Judeaphobie]
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